Stornierungen

Allgemeine Vertragsbedingungen gemäß Art. 1341 ZGB, welche bei Beherbergungsverträgen zwischen dem Beherbergungsbetrieb Pension Deichhof Garsedow und Gästen bzw. Bestellern Anwendung finden.

Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.

Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird.

Stornierungen

Stornierungen seitens des Gastes bzw. des Bestellers sind bis zum 14. Kalendertag vor dem  vereinbarten Ankunftstag kostenfrei. Bei  Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor dem Ankunftstag ist der Gast bzw. Besteller zu folgenden Stornogebühren verpflichtet:

  • Ab 13 Tage vor Urlaubsantritt oder bei vorzeitiger Abreise 60% des vereinbarten Gesamtpreises

  • Wir haften nicht für Krankheit, Unfall, Wetter und Sonstiges

  • Die Stornierung muss durch einseitige schriftliche Erklärung z.B. per E-Mail erfolgen und spätestens innerhalb der oben genannten Zeiträume vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste in den Händen des Beherbergers sein.

  • Bei Nichtübernahme der gebuchten Zimmer für den vereinbarten Zeitraum ohne erfolgte Stornierung ist der Gast bzw. der Besteller zur Entrichtung von 70 % des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.

  • Als vereinbarter Preis gilt der, für Unterkunft, Verpflegung und eventuell andere gebuchte Dienstleistungen angeboten wurde.

  • Werden nicht alle gebuchten Betten belegt bzw. storniert bezieht sich der Prozentsatz nur auf den vereinbarten Preis für die nicht belegten bzw. stornierten Betten.

Vorzeitige Abreise unserer Gäste

Im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes/der Gäste ist dieser/sind diese bzw. der Besteller zur Bezahlung des Preises für die genossenen Tage und zur Bezahlung von 70 % des vereinbarten Preises für die vereinbarten restlichen aber nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen verpflichtet.